Bisher waren Mieter auf das wohlwollen Ihrer Vermieter angewiesen, wenn Sie zu Hause ein e-Auto aufladen wollten. Noch schwieriger hatten es Wohnungseigentümer: meist war für die Genehmigung einer Ladesäule ein einstimmiger Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung erforderlich. Die Folge: e-Autos waren meist privaten Hausbesitzern mit Lademöglichkeit auf Ihrem Grundstück vorbehalten.
Wie Maslaton berichtet, hat das Kabinett gestern die seit langem geforderten gesetzlichen Änderungen auf den Weg gebracht. Hiermit können sowohl Mieter als auch Wohnungseigentümer Ladestationen an Ihren Stellplätzen errichten:
Dies ist zugleich eine gute Nachricht für Nachbarschaften, die gemeinschaftlich e-Autos in Ihrer Wohnanlage teilen möchte. Dies macht doppelt Sinn: neben der gemeinschaftlichen Nutzung der Fahrzeuge können hiermit auch die Investitionskosten für die Ladeinfrastruktur geteilt werden. Das schont die Umwelt und den Geldbeutel. www.e-carsharing.org ist eine Initiative, die mit „e-Carsharing in Bürgerhand“ solche Nachbarschaftsmodelle ermöglicht.

Klaus, prima, vielen Dank. Bin auf die Wohnungseigentümerversammlungen gespannt. Von https://www.maslaton.de/ hatte ich noch nie was gehört.
Der Maslaton Newsletter ist durchaus interessant. Schwerpunkt ist allerdings Windkraft und PV-Ausschreibung und andere, komplexere juristische Fragestellungen.
elective.net liefert noch weitere Details zum Beschluss:
https://www.electrive.net/2020/03/24/gesetzentwurf-fuer-anspruch-auf-lademoeglichkeit-beschlossen/
Das Gesetzt ist gestern in Kraft getreten: https://www.electrive.net/2020/09/18/bundestag-beschliesst-weg-aenderung-ab-november-2020/
Die UrStrom eG startet noch diese eine Woche die erste Vereinbarung mit einer Wohnungseigentümergemeinschaft.